- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das Konto für Jugendliche
Prima-Girokonto für Ihren Start in die Zukunft
Das Prima-Girokonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking, Geld abheben im In- und Ausland, bargeldlos mit der VR-BankCard bezahlen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Verständlich erklärt: Girokonto
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem Prima-Girokonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem Prima-Girokonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über 18.300 der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos bzw. kostengünstig Geld ab*.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
- Gewährung eines Dispokredits ab Volljährigkeit
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
---|---|
Prima-Girokonto | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 11,75 % p.a. |
Dispositionskredit (eingeräumte, auf 3 Monate befristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 11,75 % p.a. Effektiver Jahreszins: 12,37 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 16,75 % p.a. |
Neue Regelungen
Für die Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Für jedes Alter geeignet
Das Prima-Girokonto ist ein Girokonto für Kinder und Jugendliche. Der Vorteil dabei: Das Guthaben wird verzinst.
Ohne Risiko selbstständig werden
Die Kinder bekommen ihre eigene Bankkarte, auf Wunsch auch ohne "electronic cash-" oder "Maestro-Funktion". Dabei bestimmen die Eltern, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Mit der VR-BankCard können sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen. Den Überblick behalten die jungen Kunden durch die Kontoauszüge.
Mehr Spielraum für Ältere
Jugendliche lernen, mit ihrem finanziellen Spielraum selbstständig umzugehen. Das Girokonto bietet vielfältige Möglichkeiten wie Überweisungen, das Aufladen des Prepaid-Handys oder Online-Banking. Ein Dispositionskredit (siehe Reiter "Überblick" bzw. "Konditionen", bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.